-
IV-Ablehnung – was nun?
Alles Wichtige zur Invalidenversicherung

- beinbetont bilateralBeide Beine betroffen
- beinbetont unilateralEin Bein betroffen
- ganzer Körper betroffenGanzer Körper betroffen
- HemipareseEine Körperseite betroffen
- ElternEltern
Eine Ablehnung der IV fühlt sich oft an wie eine persönliche Zurückweisung, dabei ist sie meist nur eine formale Prüfung gesetzlicher Kriterien. In diesem Power-up lernst du am Beispiel von Cindy (Elektrorollstuhl) und Sandro (Wassertherapie), wie du auf einen ablehnenden Vorbescheid richtig reagierst und innert 30 Tagen einen fundierten Einwand einreichst. Du erfährst, worauf es bei Hilfsmitteln und bei Therapien unterschiedlich ankommt, und wie dich das Behandlungsteam mit einer ärztlichen Begründung unterstützen kann. Ausserdem zeigt das Power-up, welche Anlaufstellen wie Pro Infirmis, Procap oder die Stiftung Cerebral dir zur Seite stehen, wenn es doch nicht weitergeht.
Die IV sagt Nein
Manchmal sagt die IV Nein.
Das tut weh.
Das ist normal.
Aber: Das ist kein Urteil über dich.Die IV prüft nur die Regeln
Die IV prüft nach dem Gesetz.
Sie prüft, ob alle Regeln erfüllt sind.
Mehr prüft sie nicht.Du hast 30 Tage Zeit
Zuerst bekommst du einen Vor-Bescheid.
Das ist ein Brief von der IV.
Darin steht, was die IV entscheiden will.
Du hast 30 Tage Zeit für eine Antwort.
Deine Antwort heisst Einwand.Hol dir Hilfe
Schreib den Einwand nicht allein.
Deine Ärztin oder dein Arzt kann dir helfen.
Dein Therapie-Team kann dir helfen.
Sie schreiben die wichtigen Gründe auf.Du kannst dich weiter wehren
Danach entscheidet die IV.
Der Entscheid heisst Verfügung.
Sagt die IV in der Verfügung wieder Nein?
Dann kannst du Beschwerde machen.
Die Beschwerde geht an ein Gericht in deinem Kanton.
Auch dafür hast du 30 Tage Zeit.
Hol dir auch dafür Hilfe.Es gibt andere Wege
Die IV bleibt beim Nein?
Dann gibt es oft andere Wege.
Stiftungen können Hilfsmittel zahlen.
Pro Infirmis und Procap beraten dich kostenlos.
Auch die Stiftung Cerebral hilft dir.
Und die Sozial-Beratung im Spital hilft dir.