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Hilfsmittel über die IV
Mein Kind, die IV und wir

- beinbetont bilateralBeide Beine betroffen
- beinbetont unilateralEin Bein betroffen
- ganzer Körper betroffenGanzer Körper betroffen
- HemipareseEine Körperseite betroffen
- ElternEltern
Ein Hilfsmittel soll im Alltag wirklich helfen, und ihr als Eltern kennt euer Kind am besten, um zu entscheiden, was sinnvoll ist. Das Power-up zeigt dir, wer wofür zuständig ist: Die IV entscheidet über den Anspruch, die SAHB berät euch praktisch und verwaltet das Hilfsmittel-Depot. In fünf Schritten, von der Abklärung mit den Fachpersonen bis zur Anpassung durch die Orthopädie, erfährst du, wie der Weg zum Hilfsmittel abläuft. Ausserdem klärt das Power-up wichtige Fragen zu Eigentum, Versicherung und was passiert, wenn dein Kind erwachsen wird.
Dieses Power-up ist für Eltern.
Er handelt von Hilfsmitteln.Was ist ein Hilfsmittel?
Ein Hilfsmittel hilft deinem Kind im Alltag.
Zum Beispiel ein Rollstuhl.
Oder eine Orthese.Wer entscheidet?
Die IV entscheidet, ob dein Kind ein Hilfsmittel bekommt.
Die IV prüft: Ist das Hilfsmittel einfach, passend und nicht zu teuer?Die SAHB hilft euch
Die SAHB ist eine Fachstelle.
Sie berät euch, welches Modell passt.
Sie verwaltet auch ein Lager mit gebrauchten Hilfsmitteln.
Wächst dein Kind aus einem Rollstuhl heraus, geht dieser zurück ins Lager.
Ein anderes Kind kann ihn dann brauchen.So läuft der Weg zum Hilfsmittel
- Ihr sprecht mit Fachpersonen, was euer Kind braucht.
- Oft hilft die SAHB bei der Beratung mit.
- Ihr holt eine Offerte von der Orthopädie ein.
- Ihr wartet auf die schriftliche Zusage der IV. Wichtig: Erst bestellen, wenn die Zusage da ist.
- Das Hilfsmittel wird geliefert und für dein Kind eingestellt.
Wem gehört das Hilfsmittel?
Teure Hilfsmittel bleiben Eigentum der IV.
Ihr bekommt sie nur geliehen.
Ihr müsst gut darauf achten.
Kaputte Teile müsst ihr der IV melden.Was ist mit Versicherung?
Meldet das Hilfsmittel eurer Haftpflicht- und Hausratversicherung.
So ist es geschützt, wenn etwas kaputt geht oder gestohlen wird.Was passiert, wenn dein Kind erwachsen wird?
Hilfsmittel bezahlt die IV meistens ein Leben lang.
Auch nach dem 20. Lebensjahr.
Erst wenn dein Kind das Rentenalter erreicht, wechselt die Zuständigkeit zur AHV.
Was dein Kind schon hat, bleibt aber geschützt.